Ausbildung Mediator:in
Mit dem Mediationsgesetz vom 21.7.2012 und der Rechtsverordnung vom 21.8.2016 und 1.3.2024 wurde die Aus- und Fortbildung von Mediator:innen neu geregelt. Seit September 2017 können ausgebildete Mediator:innen die gesetzlich geschützte Bezeichnung „Zertifizierter Mediator“ führen.
Zielgruppe
Die Weiterbildung ist für Fachleute konzipiert, die sich beruflich mit zwischenmenschlichen Konflikten und der Klärung oder Regelung von Interessensgegensätzen befassen.
Voraussetzung zur Teilnahme ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium, eine mindestens zweijährige Berufserfahrung (in der Regel mediationsrelevant und nach Studienabschluss) und die Möglichkeit, bereits während der Weiterbildung im eigenen Umfeld die gelernten Techniken und Haltungen zu praktizieren. Die persönliche Eignung wird in einem Gespräch mit der Studienleitung festgestellt.
Das Weiterbildungsprogramm entspricht den gesetzlichen Anforderungen des Mediationsgesetzes (MediationsG § 5) und der Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (ZMediatAusbV §§ 2-4)
Mit der Universität Heidelberg besteht für die Weiterbildung Mediation seit 1996 eine Public Private Partnership.
Curriculum
Um die Bezeichung „Zertfizierte Mediatorin/Zertifizierter Mediator“ tragen zu können (https://www.gesetze-im-internet.de/zmediatausbv/BJNR199400016.html), muss folgendes absolviert werden:
Ausbildung
1. Lehrgang von 130 Zeitstunden mit folgenden Inhalten:
- Einführung und Grundlagen der Mediation (18h)
- Ablauf und Rahmenbedingungen der Mediation (40h)
- Verhandlungstechniken und Verhandlungskompetenz (12h)
- Gesprächsführung, Kommunikationstechniken (18h)
- Konfliktkompetenz (12h)
- Recht der Mediation (6h)
- Recht in der Mediation (12h)
- Persönliche Kompetenz, Haltung und Rollenverständnis (12h)
2. Praxis: Durchführung von 5 supervidierten Mediationen bis spätestens drei Jahre nach Beendigung des Lehrgangs
Fortbildung
Zum dauerhaften Führen der Bezeichnung „Zertifizierte Mediatorin/Zertifizierter Mediator“ besteht eine Fortbildungspflicht:
- Regelmäßige Fortbildung mindestens 40 Zeitstunden alle 4 Jahre
Lizenzierung
Für eine Anerkennung durch Mediationsdachverbände und die Berechtigung zum Führen der geschützten Titeln Mediator/in BM® und Mediator/in BAFM muss nach der Ausbildung zur/zum „Zertifizierte Mediatorin/Zertifizierter Mediator“ an unserem Institut und der Universität Heidelberg eine 80 Zeitstunden dauernde Zusatzqualifizierung absolviert werden. Bestandteile der Zusatzqualifizierung sind:
- Fortbildungsseminare zu speziellen Anwendungsgebieten der Mediation,
siehe unsere Ausbildungsangebote - Teilnahme an Supervisionen
- qualifizierte Dokumentation eigener Fällen (mit mindestens 30 Stunden Mediationstätigkeit).
- zum Abschluss der Ausbildung ein reflektierendes Prüfungsgespräch mit der Studienleitung
Eine gemeinsame Bescheinigung der Universität Heidelberg und des Heidelberger Instituts für Mediation bestätigen den erfolgreichen Abschluss.



Anerkennung durch die Mediationsdachverbände BAFM (Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation), BM (Bundesverband Mediation) und BMWA (Bundesverband Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt)
Lehr- und Lernformen
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Seminare
Präsenzseminare 1-4 Tage, 6-30hPräsenzseminare die berufsbegleitend zum Ende der Woche stattfinden. Je nach Inhalt sind sie ein- bis viertägig konzipiert und umfassen sechs bis 30 Stunden.
Rollenspiele, Selbsterfahrungsübungen, Interaktion -
Peergroups
Eigenverantwortliche Organisation von TreffenObligatorische Teilnahme zur Vernetzung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer während der Ausbildung durch regelmäßige Peergroup-Treffen jeweils zwischen zwei Modulen des Ausbildungslehrgangs. Selbständige Organisation der Räume, Ort und Zeit.
Begegnung im geschützten Rahmen auf Augenhöhe. Ausprobieren und festigen der Fähigkeiten zwischen den Seminarterminen. -
Praxisfälle
Eigene Akquise von Praxisfällen und DokumentationDurchführung eigener Mediationen. Die Dokumentation der Fälle erfolgt durch ein von Prof. Dr. Reiner Bastine und Lis Ripke entwickeltes Dokumentationssystem. Für die Akquise der Fälle sind die Ausbildungsteilnehmer/innen selbst verantwortlich.
Durchführung „echter“ Mediationen, in der Regel im eigenen Arbeitsumfeld. -
Supervision
individuell, praktisch oder theoretischSupervisionen als Begleitung, Vor- und Nachbereitung von Mediationen, Qualitätssicherung und als Lernmittel für Mediatorinnen und Mediatoren. Um den Transfer der Theorie in die eigene Praxis zu erleichtern, sollte die Supervision möglichst frühzeitig in die Ausbildung integriert werden.
Die Vertraulichkeit in der Gruppe hat oberste Priorität.